AT335918B

Device with a channel for drying parts,preferably wooden parts

Abstract

This record has no abstract on file.

AT335918B, drawing sheet 1
Sheet 1 of 4

Term

Term ended

Expired 11 July 1994, 32.2 years ago.

  1. Priority and filed
  2. Granted
  3. Expired
  4. Today

4 claims: 1 independent, 3 dependent

  1. 1
    PATENTANSPRÜCHE:50 1. Trocknungsanlage, insbesondere Trocknungskanal, zum Durchleiten von zu trocknenden Teilen, vornehmlich von Holzstücken, die in mindestens zwei Stapeln oder Stapelgruppen auf einer Fördervorrichtung angeordnet sind, welche die Stapel, insbesondere schrittweise, in Längsrichtung der Anlage vorschiebt, wobei die Anlage zur Bildung verschiedener Klimazonen für einzelne Stapel oder Stapelgruppen durch mindestens einen Zwischenraum in mindestens zwei Längsabschnitte unterteilt ist, welche von gasförmigem Medium, insbesondere 55 Luft, bezüglich der Vorschubrichtung im Gleichstrom bzw. Gegenstrom in gesonderten Kreisläufen durchströmt werden, wobei neben einem Aufnahmeraum für einen Stapel oder eine Stapelgruppe ein etwa der Länge des Aufnahmeraumes entsprechender Rückführkanal für gasförmiges Medium vorgesehen ist, dem eine Gebläseanordnung od.dgl. zum Umwälzen des gasförmigen Mediums, Meßeinrichtungen für die Temperatur, von diesen gesteuerte Heizeinrichtungen sowie eine Einrichtung zum Regeln des Mediumdurchsatzes, z.B. 60 Regelklappen od.dgl., zugeordnet sind, wobei die Trocknungsanlage Öffnungen für die Zu- und Abführung des -5Nr.335918 gasförmigen Mediums sowie eine Sprüheinrichtung für Behandlungsflüssigkeit, insbesondere Wasser, aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß zur gegenseitig unbeeinflußten Regelung der einzelnen Klimazonen in jedem einem Aufnahmeraum. zugeordneten Rückführkanal (10, 11;10’, 11’;10”, 11”;10’”, 11’”) ein eigener Thermostat (13, 13”, 13’”), eine von diesem gesteuerte Heizeinrichtung (15, 15”, 15’”) und Einrichtungen zum Regeln des Mediumdurchsatzes, z.B. Klappen (19, 19’, 19”) sowie eine Meßeinrichtung für Feuchtigkeit (14,14”, 14’”) und eine davon gesteuerte Sprüheinrichtung (16, 16”, 16’”) vorgesehen sind.
  2. 2
    Trocknungsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Vorhandensein von zwei oder mehreren durch je einen Zwischenraum geteilten Paaren von Aufnahmeräumen für jedes Paar von Aufnahmeräumen jeweils sowohl mindestens eine gesonderte Öffnung (17’) für die Zuführung als auch mindestens eine gesonderte Öffnung (18’) für die Abführung des gasförmigen Mediums zu bzw. aus der Trocknungsanlage im Bereich mindestens eines der Enden jedes Rückführkanals angeordnet sind (Fig.3).
  3. 3
    Trocknungsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Vorhandensein einer gemeinsamen Gebläseanordnung (12,12’, 12”) für die Aufnahmeräume bzw. Rückführkanäle zweier nebeneinanderliegender Stapel oder Stapelgruppen (2, 3, 2’, 3’, 2”, 3”) die Regelklappen od.dgl. (19, 19’, 19”) in den den Gebläsen benachbarten Bereichen der Rückführkanäle (10, 11;10’, 11’;10”, 11”) angeordnet sind.
  4. 4
    Trocknungsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den benachbarten Regeleinrichtungen (19, 19’, 19”) für den Mediumdurchsatz zweier hintereinanderliegender Rückführkanäle (10, 11;10’, 11’;10”, 11”;10’”, 11’”) die Öffnungen zum Zu- und Abführen des gasförmigen Mediums (17, 17’, 17’” bzw. 18, 18’, 18’”) vorgesehen sind. (